Zertifizierungsmanagement von Elektrofahrrädern

Am 25. August 2018 veröffentlichte die Zertifizierungs- und Überwachungskommission der Staatlichen Verwaltung für Marktregulierung eine Mitteilung über den Übergang von der Lizenzierung zur Umsetzung verbindlicher Produktzertifizierungsmanagementvereinbarungen für Elektrofahrradprodukte. Die Übergangsfrist von der Verwaltung der Produktionslizenzen für Elektrofahrrad-Industrieprodukte zur Umsetzung der obligatorischen Produktzertifizierung (im Folgenden als CCC-Zertifizierung bezeichnet) beginnt am 1. August 2018 und endet am 14. April 2019. Während der Übergangsfrist gelten Produktionslizenzen und CCC-Zertifizierungsmanagement koexistieren. Vor dem 14. April 2019 sollten Elektrofahrradprodukte mit einer gültigen Produktionslizenz oder CCC-Zertifizierung hergestellt, verkauft oder in anderen Geschäftsaktivitäten verwendet werden.

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